Geografische Einordnung
Heiligenborn war eine offiziell eingetragene Einzellage in Serrig im Saarbezirk des Mosel-Weinbaugebiets in Deutschland.
Lage und Bepflanzung
Die Parzellen von Heiligenborn waren überwiegend steil. Als vorherrschender Bodentyp wurde Devon-Schiefer angegeben. Nach der für die spätere Eingliederung in Vogelsang maßgeblichen Bewertung war Weißer Riesling die einzige dort angepflanzte Rebsorte.
Änderung der Weinlagenbezeichnung
Heiligenborn wurde als eigenständige Weinlagenbezeichnung aufgehoben; die Parzellen wurden in die Einzellage Vogelsang eingegliedert. Die überarbeitete Eintragung umfasst Parzellen der Gemarkung Serrig, Flur 50, Nummern 30/0 und 41/1. Die Bezeichnung Vogelsang darf für Erzeugnisse ab dem Jahrgang 2016 verwendet werden, während Weine des Jahrgangs 2015 und früher die zuvor gültigen geografischen Bezeichnungen einschließlich Heiligenborn behalten.
Historischer Zusammenhang
Nach der Weinlagennamen-Reform von 1971 war Heiligenborn eine von drei für die Staatliche Weinbaudomäne Serrig aufgeführten Weinlagen. Die ehemalige Domäne bestand von 1904 bis in die späten 1980er-Jahre. 1985 und 1986 wurden dort etwa neun Hektar aus der Produktion genommen; 1990 wurde die gesamte Domäne verkauft.
Betrieb der Domäne
Eine interne Feldbahn transportierte die gelesenen Trauben direkt aus dem Weinberg zum Kelterhaus. Dieses verfügte über acht Pressen, während die Keller Platz für etwa 300 Fuderfässer boten.