Lage · Mosel

Sonnenlay

Lage und Einordnung

Sonnenlay ist eine amtlich verzeichnete Einzellage im Gemarkungsbezirk Mülheim von Mülheim an der Mosel. Sie gehört zum Bereich Bernkastel im Weinbaugebiet Mosel und liegt südlich des Ortes auf einem ehemaligen Moselmäanderhügel.

Relief und Böden

Die west-südwestlich ausgerichtete Lage weist dokumentierte Hangneigungen von etwa 50 bis 65 Prozent auf; einzelne Bereiche gelten als extrem steil. Der Hügel wird mit einem früheren Flusslauf der Mosel in Verbindung gebracht, der als während der letzten Eiszeit entstandenes trockenes Flussbett beschrieben wird.

Die Böden bestehen aus verwittertem, steinigem Tonschiefer mit einem Schieferanteil von etwa 45 bis 55 Prozent. Sie enthalten zahlreiche Steine sowie Sand, Kiesel und Lehm aus einem früheren Mosellauf. Die west-südwestliche Ausrichtung ist gegenüber Winden aus der nördlichen Eifel offen und wird mit einem kühleren Mikroklima verbunden.

Reben und Weinstil

Für Parzellen der Mülheimer Sonnenlay werden Reben im Alter von etwa 35 bis 45 Jahren angegeben. Riesling ist aus der Lage dokumentiert. Für das örtliche Verbandszeichen sind bei Qualitätsweinen aus der Mülheimer Sonnenlay Riesling, Kerner und Müller-Thurgau zugelassen.

Die Weine werden mit schiefergeprägter Mineralität, frischer Frucht und einem frischen, kräuterwürzigen oder minzartigen Aromaprofil beschrieben. Aus Trauben der Lage wird außerdem ein Riesling-Sekt brut als Einzellagen-Sekt aus traditioneller Flaschengärung hergestellt.

Geschichte und rechtlicher Rahmen

Gemeindliche Aufzeichnungen dokumentieren Wein der Mülheimer Sonnenlay an Bord des Graf Zeppelin während dessen erster Weltfahrt am 7. August 1929. Die Verbindung zum Zeppelin-Wein wird den 1920er- und 1930er-Jahren zugeordnet.

Im Weinlagenverzeichnis ist Sonnenlay der Mosel, dem Bereich Bernkastel und der Großlage Kurfürstlay zugeordnet. Für den Gemarkungsbezirk Mülheim sind in der Ernteausgabe 2024 insgesamt 46,5 Hektar bestockte Rebfläche verzeichnet. Das Verbandszeichen der Graf-Zeppelin-Vereinigung ist laut Gemeindeverordnung vom 1. Oktober 1986 auf Weine aus der Mülheimer Sonnenlay beschränkt und darf nur mit Genehmigung der Gemeinde verwendet werden.

Anbaugebiet
Mosel

Ausgewählte Weine

Wein aus dem Anbaugebiet Mosel