Lage und Abgrenzung
La Grande Rue ist eine Grand-Cru-Appellation und ein Climat in der Gemeinde Vosne-Romanée an der Côte-d’Or in der Côte de Nuits im Burgund. Die abgegrenzten Rebflächen bilden ein schmales, längliches Band am Hang auf etwa 250 bis 290 Metern Höhe. Die gesetzlich definierte Fläche umfasst unter anderem 1,4207 Hektar in La Grande Rue sowie angrenzende Parzellen in Les Gaudichots mit zusammen 0,2308 Hektar.
Klima und Böden
Das gemäßigt ozeanische Klima wird von kontinentalen und südlichen Einflüssen geprägt. Die jährliche Niederschlagsmenge liegt bei ungefähr 750 Millimetern, die mittlere Jahrestemperatur bei etwa 10,5 °C. Das Climat ist vor Morgennebel und Frühjahrsfrost geschützt und erhält viel Sonneneinstrahlung.
Der sanft geneigte, zur aufgehenden Sonne ausgerichtete Standort liegt etwas oberhalb der Ebene. Die braunen kalkhaltigen Böden sind im oberen Bereich relativ flach und weiter unten von tieferen Rendzinen geprägt. Das anstehende Gestein ist harter Kalkstein von Premeaux aus dem Jura; der kalkhaltige Untergrund sorgt für Drainage.
Reben und Vorgaben
Pinot Noir ist die maßgebliche und vorgeschriebene Rebsorte. Chardonnay, Pinot Blanc und Pinot Gris dürfen als Nebenrebsorten im gemischten Satz verwendet werden, zusammen jedoch höchstens 15 Prozent je Parzelle. Vorgeschrieben sind mindestens 9.000 Rebstöcke je Hektar, kurze Erziehung oder Einzel-Guyot mit höchstens acht fruchttragenden Augen je Rebe. Chemische Unkrautbekämpfung, dauerhafte Bodenbearbeitung der Vorgewende, eine wesentliche Veränderung des Bodenprofils und Bewässerung sind nicht erlaubt.
Wein und Geschichte
Die Appellation ist ausschließlich roten Stillweinen vorbehalten. Sie werden als kraftvoll und zugleich fein beschrieben, mit Noten von roten und schwarzen Früchten, Gewürzen, Blüten, Leder und Humus sowie einem Reifepotenzial von mehreren Jahrzehnten. Der Name La Grande Rue ist seit etwa 1450 belegt. Nach der Einstufung innerhalb der Vosne-Romanée Premier Cru wurde das Climat am 2. Juli 1992 als eigene AOC anerkannt. Die Weine müssen mindestens bis zum 15. Juni des auf die Ernte folgenden Jahres reifen; kontinuierliche Pressen sind verboten.