Lage und Abgrenzung
Charmes-Chambertin ist eine Grand-Cru-Appellation in der Gemeinde Gevrey-Chambertin im Burgund. Die abgegrenzten Rebflächen liegen in den Lieux-dits Aux Charmes und Mazoyères; Trauben aus Mazoyères dürfen nach etablierter Verwendung den Namen Charmes-Chambertin tragen.
Terroir und Klima
Der Weinberg liegt am Fuß der Côte de Nuits auf einer leicht erhöhten Terrasse in etwa 260 bis 280 Metern Höhe und ist überwiegend nach Osten ausgerichtet. Die Parzellen von Aux Charmes wenden sich leicht nach Ostnordost, jene von Mazoyères etwas stärker nach Süden; die Hänge sind durchgehend sanft. Das kühl-ozeanische Klima wird von kontinentalen und südlichen Einflüssen geprägt. Die jährliche Niederschlagsmenge beträgt rund 750 Millimeter, die mittlere Jahrestemperatur etwa 10,5 °C.
Der Standort oberhalb des Fußes der Hanglage schützt vor Morgennebel, verringert die Frostgefährdung und ermöglicht eine schnelle Erwärmung des Bodens nach Sonnenaufgang. Im westlichen Bereich steht harter Kalkstein aus dem Bajocium an, während der östliche Teil einen tieferen Untergrund im Zusammenhang mit den tertiären Formationen der Bresse-Ebene besitzt. Die Terrasse ist von kalkhaltig-tonigen, kiesreichen Ablagerungen eines Schwemmfächers aus dem trockenen Combe-Grisard-Tal bedeckt. Die flachgründigen, schwach entwickelten und karbonatreichen Böden sind gut drainiert und enthalten viel Ton sowie roten Silt.
Reben und Bewirtschaftung
Pinot Noir ist die wichtigste Rebsorte. Chardonnay, Pinot Blanc und Pinot Gris sind als gemischte Nebenbepflanzung zugelassen und dürfen zusammen höchstens 15 Prozent je Parzelle ausmachen. Vorgeschrieben sind mindestens 9.000 Rebstöcke je Hektar, ein Reihenabstand von höchstens 1,25 Metern und ein Abstand von mindestens 0,50 Metern innerhalb der Reihe. Zulässig sind Kurzschnitt und einfacher Guyot mit höchstens acht fruchttragenden Augen je Rebstock. Bewässerung ist verboten, ebenso eine wesentliche Veränderung von Geländeform, Unterboden oder Oberboden, ausgenommen herkömmliches Tiefpflügen. Der Ertrag ist auf 45 Hektoliter je Hektar festgelegt, die Höchstgrenze liegt bei 53 Hektolitern.
Wein und Appellationsregeln
Die Appellation ist stillen Rotweinen aus den abgegrenzten Parzellen vorbehalten; die Rebsorte darf nicht auf dem Etikett angegeben werden. Die Weine werden als dicht tanninbetont und zugleich fein beschrieben, mit komplexen Aromen, die häufig rote Früchte mit Gewürz- oder Unterholznoten verbinden, sowie mit deutlichem Reifepotenzial. Kontinuierliche Pressen und die Verwendung von Holzstücken sind verboten. Die Weine müssen mindestens bis zum 15. Juni des auf die Ernte folgenden Jahres reifen; während der Reife darf die Temperatur der Behälter 25 °C nicht überschreiten. Die Freigabe an Verbraucher ist ab dem 30. Juni dieses Jahres zulässig. Die Appellation wurde 1937 durch Dekret anerkannt; ihre Bezeichnung darf um Grand Cru ergänzt werden.