Lage und Terroir
Pomerol ist ein Appellationsgebiet im Département Gironde im Südwesten Frankreichs. Es umfasst die Gemeinde Pomerol und festgelegte Teile von Libourne. Die Appellation grenzt im Südosten an Saint-Émilion und im Norden an Lalande-de-Pomerol, getrennt durch den Flusslauf der Barbanne.
Das Relief ist relativ flach und fällt sanft zum Tal der Isle und zum Zusammenfluss mit der Dordogne ab. Die Böden bestehen aus quartären Schwemmlandterrassen mit Sand, Kies und geröteten Geröllen über tonreichen tertiären Formationen. Bedeutende Bestandteile sind smektitreicher Ton, Oberflächenkiese und eisenoxidhaltiger Untergrund, der als „crasse de fer“ bezeichnet wird. Die Günzterrasse liegt etwa 30 bis 40 Meter, die Riss-Terrassen etwa 20 bis 25 Meter über dem Meeresspiegel.
Klima und Rebsorten
Das gemäßigte, vom Atlantik geprägte ozeanische Klima wird durch die Lage am Zusammenfluss von Isle und Dordogne beeinflusst. Die nordöstliche Lage in der Gironde führt zu wärmeren Bedingungen im Sommer und Herbst, die die Reifung der Trauben begünstigen.
Die zugelassenen Rebsorten sind Merlot, Cabernet Franc, Cabernet Sauvignon, Cot sowie Petit Verdot. Merlot ist die vorherrschende Sorte. Cabernet Franc und Cabernet Sauvignon werden besonders mit kiesigen Böden in Verbindung gebracht, während Petit Verdot zugelassen, aber selten ist.
Wein und Appellationsregeln
Die Appellation Pomerol AOC ist roten Stillweinen vorbehalten. Die offizielle Beschreibung verbindet sie mit intensiver Farbe, Aromen schwarzer Früchte und der Fähigkeit zu längerer Flaschenreifung. Die Weine müssen aus Reben der offiziell abgegrenzten Erzeugungsparzellen stammen. Der Standardertrag ist auf 49 Hektoliter je Hektar, der Höchstertrag auf 60 Hektoliter je Hektar begrenzt.
Die Mindestpflanzdichte beträgt 5.500 Reben je Hektar. Zulässig sind Einzel- und Doppel-Guyot, Kordon-Erziehung nach Royat sowie Langbogenschnitt; pro Rebe sind höchstens zehn Fruchtaugen erlaubt. Chemische Unkrautbekämpfung ist verboten, und die Vegetationskontrolle muss mechanisch oder physisch erfolgen. Bewachsene Vorgewende und Böschungen sind vorgeschrieben. Eine Bewässerung während der Vegetationsperiode darf nur bei anhaltender Trockenheit genehmigt werden, wenn diese die Entwicklung der Reben und die Reife der Trauben beeinträchtigt.
Geschichte
Die Entwicklung des Weinbaus in Pomerol ist seit dem 12. Jahrhundert dokumentiert, als dort eine Komturei der Hospitaliter vom heiligen Johannes von Jerusalem gegründet wurde. Ein Eintrag aus dem Jahr 1761 beschreibt den Ersatz eines Weinbergs mit weißen Rebsorten durch Cot, Cabernet Franc und Merlot innerhalb von acht Jahren. Nach der Reblauskrise machte die Wiederbepflanzung im späten 19. Jahrhundert Merlot zur vorherrschenden Rebsorte. Die verbesserte Verkehrsanbindung durch die Eisenbahnstrecke Libourne–Paris unterstützte den überregionalen Verkauf der Weine.
Die Appellation wurde erstmals am 8. Dezember 1936 per Dekret anerkannt. Die aktuelle Spezifikation wurde am 12. Oktober 2021 vom französischen Landwirtschaftsministerium homologiert. Die Weine müssen mindestens bis zum 1. November des auf die Ernte folgenden Jahres reifen und dürfen ab dem 15. November desselben Jahres an Verbraucher vermarktet werden.